Landesgericht Salzburg: bestellt Gutachtensergebnis vorab

Schrift-Vorgutachten OHNE Originalschriften zur Vorbestimmung des Gutachtensergebnisses VOR Gutachtenserstellung

Der erfahrene gerichtliche Schriftsachverständige des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Herr Amtsrat F. Nicponsky hat in seinem Gerichtsgutachten zuvor eine Testamentsfälschung mit “sehr hoher Wahrscheinlichkeit” (= 99% Sicherheit) gutachterlich bestätigt.

Schrift-Gutachten zur Echtheitsprüfung von Handschriften können AUSSCHLIESSLICH durch Begutachtung der ORIGINAL-Urkunde und NIEMALS unter Verwendung von Kopien erfolgen.
Dies ist – fachlich unstrittig anerkannter – Mindeststandard für gutachterliche Aussagen zur Echtheit von Handschriften !

OHNE dem Sachverständigen Rettenbacher das strittige Testament jemals im Original vorgelegt zu haben, verlangt das Landesgericht Salzburg vorab dessen Festlegung auf ein bestelltes Gutachtensergebniss zum Schutz der Salzburger Täter Höfer.

Erst nachdem der Sachverständige Rettenbacher dem Richter Dr. Schmidbauer bestätigt, dass er dem vorliegenden, belastenden Gerichtsgutachten des Straflandesgerichtes Wien mit dem selben – extrem hohen – Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % widersprechen wird, bekommt er die Akten mit dem zu begutachtenden Testament und alle von den Fälschern vorgelegte angeblich “echte” Vergleichshandschriften der Erblasserin.

Die vom geschädigten Alleinerben vorgelegten – tatsächlich echten – Vergleichshandschriften der Erblasserin Mutter verschwinden vor der Gutachtenerstellung am Landesgericht Salzburg aus dem Gerichtsakt und erreichen der Sachverständigen Rettenbacher nie. Die echten Vergleichshandschriften sind zügig und dynamisch geschrieben und würden dem vom Gericht bestellten Gutachtensergebnis massiv widersprechen. Der Sachverständige Rettenbacher fordert diese – aktenkundig vorgelegten – echten Originalhandschriften daher nie an, sondern schliesst diese echten Vergleichshandschriften als gutachterlich nicht verwertbare “Kopien” aus seinem Gutachten aus.

Tätergruppen mit Beziehungen in die Justiz können auf diese Weise in Österreich JEDERMANN gefahrlos mit gefälschten Urkunden – über Auftrag eines vernetzten Richters – enteignen und über Generationen aufgebaute Familienbesitze betrügerisch unterschlagen.

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