Fall: ERBHOF BETRUG PETERSEIL
100.000.– Euro ERFOLGSPRÄMIE
für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des folgenden Verlassenschaftsbetruges
Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes des
schweren Betruges gemäß § 147 ff. StGB
bei Beschlüssen des BG Urfahr Umgebung 5 A 246/09 d-44, und des LG Linz, 15 R 31/1 la, (6 Cg 190795 h) stattgefunden haben. Außerdem bin ich der Meinung, dass das damals geltende Sachwalterschaftsgesetz durch das BG Urfahr-Umgebung bewusst unrichtig angewendet wurde.
Ich hege auch den Verdacht, dass Richter G. Wakolbinger durch offensichtliche Richterwillkür, sowie seine menschenverachtenden Äußerungen zum Betrug beigetragen hat, wobei offensichtlich begangene rechtliche und tatsächliche Fehler durch Entscheidungen des LG Linz teilweise aufgehoben wurden.
Dieser „Skandalfall“ wie ihn der ORF im Rahmen seiner Berichterstattung nannte, ist etwas „komplex“, wie ein Jurist sagte, jedoch ist so gut wie alles beweisbar, nicht beweisbar sind bislang allfällige Schmiergeld-Zahlungen.
Beweisen lasse sich die dubiosen Vorgangsweisen aus den vorliegenden Akten von 1991 bis 1996 ( Klage auf Aufhebung des Übergabevertrages) sowie aus dem Verlassenschaftsakt nach meinem Bruder aus den Jahren 2008 bis 2011.
Demnach liegt aus meiner Sicht folgender verkürzter Sachverhalt vor:
Vorgeschichte: begründete Übergabe des elterlichen Hofes, Aufhebungsprozess 1991 bis 1996 der Mutter
Im Jahr 1987 u 1988 haben die Eltern Franz und Theresia Peterseil unserem Bruder Franz den gesamten Bauernhof mit 16 ha Grund als Anerbenhof (Erbhof seit 1700) überschrieben zur Fortführung der Landwirtschaft, (u.a. war auch ein Belastungs- u Veräußerungsverbot eingetragen)
Der Bruder Franz hat nicht mit dem Betrieb der Landwirtschaft begonnen, wo wie vertraglich vereinbart, sondern hat Anfang der 1990er Jahre (zwei Jahre nach der Übergabe) begonnen, massiv täglich Alkohol zu konsumieren, den Hof über Jahre verfallen zu lassen und ihn praktisch bis zu seinem Tod nie zu bewirtschaften.
Der Übergabevertrag wurde von ihm zur Gänze nicht eingehalten. Er hat begonnen, der Mutter einen fürchterlichen Terror zu machen, obwohl sie ihn nur mehrfach angesprochen hat, am Hof etwas zu machen und weniger Alkohol zu trinken.
Der Prozess bezüglich der Aufhebung des Übergabevertrages, den die Mutter angestrebt hat, hat rund fünf Jahre (1991 bis 1996) gedauerter.
Wegen gewisser Ansprachen wurde der Vertrag nicht aufgehoben und wurden auch keine gesetzlich notwendigen Maßnahmen gesetzt, obwohl die Linzer Justiz (LG/ OLG) den gesamten Vertragsbruch kannte durch die Kläger, bzw. Anwälte Dr. Kriftner Linz u. Dr. P. Stern Wien und Zeugenaussagen.
Beweis: im Zivilakt, zahlreiche eigene Eingaben, Zeugen,
sowie alle Eingaben der RA Kriftner und RA P. Stern
Die Linzer Justiz hat von 1991 bis 1996 gewusst, dass mein bereits alkoholkranker Bruder den notariellen bäuerlichen Übergabevertrag in keinem Punkt erfüllt hat, alkoholkrank war, nachts des Öfteren um 2.00 Uhr oder 3.00 Uhr früh die Fenster in der Schlafkammer der Mutter (Übergeberin) eingeschlagen hat, Geschirr aus dem Fenster geworfen hat und ihr mehrmals mit dem geladenen Schrottgewehr drohte usw.
Wir haben von e. Juristen erfahren, dass es Abfragen gegeben hat und somit auch hier schon Willkür der RI B. Wolf u M. Abel vorgelegen hat.
Die Mutter hat mit Hilfe der Zwillingsbrüder Anton und Johann gegen den eigenen Sohn Franz auf Aufhebung des Übergabevertrages (betreffend den Bauernhof) schweren Herzens geklagt, sehr oft geweint, weil alle in der Familie und auch die Verwandtschaft große Angst hatten, dass durch den ansteigenden Alkoholmissbrauch der ganze Familienbesitz verloren zu gehen drohte! So ist es auch im Akt der Justiz bekannt gewesen, steht auch im Akt, dass die Angehörigen Angst hatten, den Familienbesitz einmal zu verlieren !!
Beschluss – Begründung (LG Linz, 6 Cg 190/95 h)
zur Klage auf Aufhebung des Vertrages (1991 bis 1996): Keine Aufhebung nach Abfragen bei der LWK, keine gesetzlich notwendigen Maßnahmen, obwohl alle Verpflichtungen des Vertrages vom bereits alkoholkranken Bruder ignoriert und nicht eingehalten wurden.
Er konnte weiter trinken, sodass er zum schweren Spiegeltrinker wurde, und musste dank der unkorrekten (nicht handelnden) Linzer Justiz den notariellen Übergabevertrag weiterhin nicht erfüllen, hat unsere 70-jährige Mutter weiterhin noch fünf Jahre bis zu deren Tod im Jahr 2000 den Alltag zur Hölle gemacht.
Die damalige Richterin B. Wolf war selbst eine ältere Frau (völlig abgebrüht) und hat damals gemeint: „ Es sei nichts Besonderes“, sie ist noch während der Prozessjahre verstorben.
Die Linzer Justizbehörden haben den Beschluss begründet u.a, mit folgenden Sätzen:
Er ist zwar schwerer Alkoholiker, was man nicht bagatellisieren darf, aber er wird sicher keinen Grund verkaufen, weil er dies ausdrücklich sagt!!
Diese grob fahrlässige Entscheidung der Linzer Justiz (1991 bis 1996) hat den o. g.
Betrügern die Möglichkeit gegeben, uns vier Geschwistern als gesetzliche Erben den ganzen Familienbesitz durch nachweisbar betrügerische Handlungen abzunehmen.
SACHVERHALTSDARSTELLUNG VON 1996 bis 2011
1996: auf diese grob fahrlässige Entscheidung der Linzer Justizbehörden konnte der alkoholkranke Bruder Franz den Alkoholkonsum steigern, brauchte dank der unkorrekten Linzer Justiz den notariellen Übergabevertrag trotz sechsjähriger Klage der Übergeberin nicht erfüllen und wurde bereits etwa Ende der 1990iger Jahre zum schweren Spiegeltrinker bis zu seinem Tod im Juli 2009.
Im Jahr 2000 starb die Mutter, weil sie wegen Überzucker vergessen hat, das lebensnotwendige Medikament einzunehmen. Es wäre Aufgabe des schwer alkoholkranken Sohnes und Bruder Franz laut notariellem Vertrag gewesen, für die Mutter diesbezüglich zu sorgen. Er war aber dazu wegen seines schweren Alkoholismus überhaupt nicht in der Lage. Die Linzer Justizbehörden wussten dies alles und haben sechs Jahre lang fahrlässig zugeschaut, ohne einzugreifen.
Die Linzer Justiz hat im Beschluss (1995) geschrieben, der Bruder sei zwar schwerer Alkoholiker, aber er würde sicher keinen Grund (aus dem Hof) verkaufen und es sei alles nicht so tragisch, dass er den notariellen Übergabevertrag unseres Erbhofes als schwer Alkoholkranker nicht erfüllt !
Beweis: im Akt, und 7 Zeugen VB
Dies ist ein eindeutiges schuldhaftes Versagen der Linzer Justizbehörden (6 Cg 190/95 h), dies führte zum Verlust des Familienbesitzes sowie zu dem zu frühen Tod der Mutter.
Als unsere Mutter im Jahr 2000 starb, war der Bruder Franz bereits so schwer alkoholkrank (schwerster Spiegeltrinker), dass er nicht in der Lage ist, allen Geschwistern den plötzlichen Tod der Mutter mitzuteilen.
Ab den Jahren 2002/03 lebte Franz ständig Tag und Nacht mit einem PromilleAlkoholgehalt von ca. 1,5 bis 4,6 Promille, neben seinem Bett stand immer eine Kiste Bier sowie Weinflaschen. Wenn der Alkoholspiegel sank, wurde er wach. Er konnte dann wieder nachtanken und wieder ein bis zwei Stunden weiterschlafen.
Beweis: Zahlreiche Krankengeschichten v 3 Krankenstationen, u.a. geschlossene Abt. Wagner-Jauregg-KH Linz.
Er trank täglich wie schon die vorherigen Jahre, etwa eine Kiste Bier, Wein und mit dem Onkel des Thomas Doppler gelegentlich 65%igen Schnaps aus Limonadengläsern.
Der Vater von Thomas Doppler hat Ende der 1970iger Jahre schon einmal einem altem Ehepaar (Leitner), in PLZ 4209 Aigen, in der Nachbarschaft ein Haus ohne Gegenleistung abgenommen, (Erbschleicherei).
Beweis: Zeugen VB
Ab den Jahren 2002/03 bis zu seinem Tod 2009 wurde unser schwer alkoholkranker Bruder oftmals in die geschlossene Abt. NHA Linz mit dem Rettungswagen eingeliefert, wegen Alkoholvergiftung, Stürzen im Vollrausch, bzw. Bewusstlosigkeit wegen Alkoholüberdosis.
Von den Krankenanstalten wurden die Krankheiten in letzten 10 Lebensjahren dokumentiert:
LKH Freistadt Diagnose :
Chronischer Alkoholabusus, Discusprolaps, Prostatahypertrophie, chronischer Helicobacter, positive Gastritis, kleine Hiatushmie,
WjKH Diagnose:
Alkoholabhängigkeitssyndrom F 10.2, arterielle Hypertonie, Gastroduodenitis, cortical betonte Himsubstanzminderung, Alkoholintoxikation, höhergradiges OPS, Entzugsepilepsie.usw. (seit Ende der 1990ger Jahre schwerer Spiegeltrinker) Ca. 500—700 Seiten Krankengeschichte in den Jahren 2000—2009
Ab dem Frühjahr 2006 haben erstmals die Nachbarn gelegentlich das Auto von Thomas Doppler vor dem Hof gesehen. Zeugen vom Getränkeladen bestätigten, dass Doppler unseren Bruder mit Alkohol und Zigaretten reichlich versorgte gegen Bezahlung, weil er wegen Unfähigkeit kaum noch das eigene Auto benützen konnte die letzten Jahre.
Doppler hat etwa im Jahr 2008 vor dem Bauernhof zwei Container aufgestellt, um ständige Saufgelage abhalten zu können. Auch diese Container hat unser alkoholkranker Bruder bezahlt.
Ebenso war unser verstorbener Bruder die letzten Jahre durch den Jagdleiter von den Treibjagden ausgeschlossen worden, weil er die letzten Lebensjahre Tag und Nacht unter massivem Alkoholeinfluss stand, (schwerster Spiegeltrinker ständig zwischen 1,5 u 4,7 Promille), Leberwerte GGT zwischen 700 bis 2000 die letzten 10 Lebensjahre. Es war allen genau bekannt, den Nachbarn und vielen Zeugen, dass er die letzten Jahre keine ganzen Sätze mehr sprechen konnte.
Beweis: Test des ICH, sowie Jahrelange Krankendiagnosen
Schon im Herbst 2006 gelang es Doppler das Testament auf seinen Namen abzuändem. Im März 2008 organisierte Doppler einen Termin beim Notar Langoth, um sich mit einem Übergabevertrag (Schenkung ohne Gegenleistung) den ganzen Bauernhof (Anerbenhof) samt 16 ha Grund ca. 40.000 bis 50.000m2 Bauerwartungsland, Verkehrswert ca 12 bis 15 Mio Euro) unter den Nagel zu reißen.
Im Notariatsakt v. 27.03.2008 (GZ: 4892) steht:
Doppler war alleiniger Auftraggeber dieser Millionenschenkung, den schwer kranken, unter Alkoholeinfluss stehenden Bruder Franz hat Doppler wie mehrmals aus dem Akt feststellbar (mit Zeugen) nur zu einer Unterschrift zum Notar mitgenommen, obwohl unser Bruder nicht mehr einschätzen u. wissen konnte, was er unterschreibt.
Unser Bruder konnte keinesfalls unter seinem damaligen schwer angeschlagenen Gesundheitszustand ein „FÜR und WIDER“ einschätzen, schrieb der Gerichtsgutachter. Wir vier Geschwister wussten genau, was da abgelaufen ist.
Beweis: v. Gericht bestellte med. SV Dr. Bauchinger, FACHGUTACHTEN (ambulant)
Ein weiterer klarer Beweis hätten diese Umstände für die Linzer Justiz sein müssen, dass unser Bruder Franz Peterseil in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod absolut geschäftsund testierunfähig war.
Beweis: 6 Gutachten u.a. von 3 korrekten, erfahrenen Professoren aus Wien, Graz u Salzburg mit den neuesten Erfahrungen in d. Forensik, sowie vom Gericht bestelltem med. Gutachter Dr. Bauchinger.
Etwa fünf Wochen nach dieser kuriosen Schenkung, die von Doppler ganz alleine beim mysteriösen Notar in Auftrag gegeben wurde, wusste unser Bruder Franz nicht mehr, dass er zuvor eine Unterschrift abgegeben hätte und der ganze Bauernhof nicht mehr ihm gehöre!
Im Mai 2008, etwa fünf bis sechs Wochen nach dieser Unterschrift des Bruders beim fahrlässigem Notar Langoth, als er abermals mit ca. 3,5 Promille in die geschlossene Anstalt (WjKH) kam, und damit eine ganze Woche lang zwangsweise ohne Alkoholeinfluss stand, wusste er ganz sicher nicht mehr, dass ihm der Bauernerbhof gar nicht mehr gehört. Vier Zeugen waren damals anwesend im WjKH
Am selben Tag ruft diese Sozialbetreuerin des WjKH Linz (Fr. Mag. Käppi) sofort diesen Notar an, gibt den Telefonhörer unserem kranken Bruder unter Zeugen und der Notar erklärt am Telefon unserem Bruder, dass er doch den Bauernhof samt Grund in Millionenhöhe dem Nachbarjungen Doppler vor fünf Wochen geschenkt hat. Auch danach sagte der Bruder zu den Leuten: das weiß er nicht mehr und es stimme auch nicht, was die da sagen, dass der Hof gar nicht mehr ihm gehört.
Beweis: Alles steht im Akt, Zeugen: Mag. Käppi, Ärzte v WjKH Linz, die sofort eine Sachwalterschaft angeregt haben, alle wussten davon, auch der mit voller Willkür handelnde RI G. Wakolbinger. Viel mehr ist zu diesem Punkt nicht zu sagen, weil da alle (Juristen und med. Sachverständige, die den Skandalfall kennen), den Kopf geschüttelt haben, dass es so etwas überhaupt gibt in Österreich.
Die Ärzte von WjKH Linz regten sofort eine Sachwalterschaft beim BG Urfahr an, die zuständige Richterin (Riepl) bietet von vier Geschwistern nur der älteren Theresia Bimgruber die Sachwalterschaft an, die anderen drei Geschwister erfahren vorerst gar nichts von einer Sachwalterschaft. Die ältere Schwester hatte mit den Behörden nie etwas zu tun gehabt, wusste gar nicht, was die Aufgabe eines Sachwalters ist, sie wirkte unsicher.
Die Richterin beauftragte daraufhin den RA P. Burgstaller, die Sachwalterschaft für unseren schwer alkoholkranken Bruders zu übernehmen, ohne uns andere drei Geschwister zu informieren, bzw. fragen wegen der Sachwalterschaft.
Beschluss-Sachwalterschaft BG Urfahr aus dem Akt 456 8 P 117/08s-8
Der Rechtsanwalt P Burgstaller übernimmt dann nach einem Beschluss im Juli 2008 die Sachwalterschaft fiir unseren alkoholkranken Bruder Franz und wird auch zum Einstweiligen Sachwalter für folgende dringende Angelegenheiten (§ 120 AußStrG) bestellt:
- Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten
- Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Leben hinausgehen
- insbesondere auch die Überprüfung des am 29.5.2008 vor Dr. Langoth abgeschlossenen Übergabsvertrages in rechtlicher Hinsicht
Begründung
Herr Franz Peterseil scheint nach dem Ergebnis der Erstanhörung vom 17.08.2008 nicht in der Lage, alle seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen. Das bisherige Verfahren hat ergeben, dass die in diesem Beschluss angeführten Angelegenheiten dringend besorgt werden müssen zur Wahrung des Wohls von Franz Peterseil (siehe Akt)
Sachwalter RA Burgstaller weigert sich, in seiner Kanzlei mit uns Geschwistern über die Lage des betroffenen schwer alkoholkranken Franz Peterseil zu sprechen, auch nicht darüber, wie eine lebensnotwendige medizinische Behandlung erfolgen soll, wie dies von den behandelnden Ärzten der Psychiatrie dringend vorgeschlagen wurde.
SW Peter Burgstaller redete bis zum Alkohol- und Morphin-Tod des Bruders kein Wort mit uns Geschwistern, sondern nur mit dem Nachbarjungen Doppler, der bereits mehrfach betrügerische Handlungen gegen unseren schwer alkoholkranken Bruder gesetzt hat.
Unseres Erachtens machte der Sachwalter mit Th. Doppler gemeinsame Sache bezüglich des offensichtlichen schweren Betruges.
- Handgeschriebenes Testament im 2006 von Doppler od. Franz Peterseil wurde mit falschen Daten und Namen geschrieben und zuerst verheimlicht vor Gericht.
- Das zweite Testament einen Monat später hat angeblich Doppler vorgeschrieben und der Bruder angeblich unterschrieben, alles in einem schwer alkoholisierten, testierunfähigen Zustand, wie es in mehreren Gutachten festgestellt wurde.
Im Akt: 5 A 246/09 d-27, Protokoll
Doppler sagt: Das Testament aus September 2006 sei beim Notar Langoth gelegen. Notar Langoth sagt als Zeuge vor Gericht, er wusste nie etwas von so einem Testament, bzw einem falsch geschriebenen Testament. Wer lügt? Beide in verschiedenen Punkten.
Der Gerichtskommissär Notar Dr. Muckenhuber hat zu uns vier Geschwistern als gesetzliche Erben gesagt:
Dass was sein Berufskollege Langoth da für Doppler und SW Burgstaller gemacht hat, bzw, sogar das Gericht zur Sachwalterschaft kritisierte, hätte er sich keinesfalls getraut
Festgestell ist, dass Herr Doppler, der SW RA Burgstaller und der Notar Langoth nachweislich bei Gericht gelogen haben, um die Benachteiligung unseres alkoholkranken Bruders zu vertuschen.
Sachwalter P. Burgstaller besucht den Betroffenen (F. Peterseil) das ganze Jahr bis zum Tod kein einziges Mal und lässt ihn im tiefen Alkoholsumpf mit 55 Jahren sterben, um gemeinsam mit Doppler zu erben ?
Er missachtet die Personenvorsorge nach dem Sachwalterschaftsgesetz, alle Vorschriften und Pflichten betreffend Personenvorsorge und macht mit Doppler betrügerisch gemeinsame Sache, um sich gemeinsam alles unter den Nagel zu reißen.
Burgstaller hat auch die im SW- Beschluss angegebenen Überprüfungen und Aufgaben alle ignoriert und nicht getätigt, auch nicht die notwendige medizinische Betreuung, oder die Überprüfung des Übergabevertrages vom 29.03.2008. Dies hat er sicherlich bewusst und gerne übersehen, damit er mit Doppler gemeinsame Sache machen kann.
Gegenteilig wie SW Burgstaller im Beschluss fälschlicher Weise behauptet, konnte sich Franz Peterseil nicht mehr um die Zahlungen kümmern. Dieser RA hat sich unseres Erachtens überhaupt nicht um unseren Bruder gekümmert. Ob er auch am Millionenkuchen des Doppler beteiligt wurde, wissen wir nicht.
Beweis: Firmen aus Gallneukirchen
Sachwalter RA Peter Burgstaller war schon neun Monate auf dem Papier der angebliche SW unseres Bruders und sagte zu Doppler: „ Man sollte sich vom Gericht oder einem Notar ein Protokoll holen, worin eventuell die Testierunfähikeit des Betroffenen Peterseil ausgeräumt wird“
(Damit er und Doppler die Millionen nicht verlieren ?)
SW Burgstaller versuchte beim Gericht BG Urfahr so etwas zu bekommen, jedoch blitzte er dort ab und die Richterin verwies ihn, zu einem Notar zu gehen und da sprang wieder einmal der kuriose Notar R. Langoth ein, der von der Sachwalterschaft, von dem Alkoholismus genau Bescheid wusste und auch mitbekam, dass Franz Peterseil in seiner Kanzlei die Millionenschenkung gar nicht realisiert hatte. Dieser Notar hat bei den betrügerischen Handlungen brav mitgewirkt.
Ob und mit welcher Geldsumme außerhalb der Kosten des Protokolls er bedacht wurde, konnte bis jetzt nicht festgestellt werden.
Beweis: Festgehalten im Akt
Jedoch sechs professionelle Gutachten, acht Zeugen, zahlreiche Einlieferungen und Krankenberichte beweisen die damalige völlige Testierunfähigkeit unseres Bruders.
Beweis: 6 Gutachten der 3 Professoren, zahlreiche Krankenberichte sowie viele Zeugen ab den 1990iger Jahren, alle Gutachten lagen bei Gericht vor, erörtert wurden die Gutachten bei Gericht mit den Zeugen und SV nicht, wie es das BG und LG fälschlicher Weise behauptet haben.
SW P. Burgstaller hat nicht nur unseren Bruder Franz sterben lassen, er hat auch persönlich versucht bei einer Behörde einen Beamten zu bestechen, bzw. ihn dringend gebeten, die gegen den schwer alkoholkranken F. P. bereits eingeleiteten FS u. Jagdkarten EntzugsVerfahren nicht durchzufuhren und abzubrechen, damit die Testierunfähigkeit eventuell nicht bestätigt werden kann. Dies ist ganz klar Korruption
Beweis: wir haben persönlich vorgesprochen bei diesem Beamten. Dieser sagte auch; Was bildet sich dieser RA u SW überhaupt ein, der versuchte mich als Beamten von meiner gesetzlichen Pflicht abzuhalten und zu bestechen. ( ganz klar, damit SW u Doppler alles Erben)
Unser Bruder Franz wurde im Juli 2009 nach einem Sturz im Vollrausch wieder einmal eingeliefert ins AKH Linz. Nach einer Woche stirbt er an einer Lungenembolie. Die
Gerichtsmedizin Linz/Sbg. bestätigte, dass er eine Überdosis Morphin im Blut hatte und geringe Menge Alkohol im Körper.
Beweis Gutachten : Gerichtsmedizin Sbg. Prof. Dr. Edith Tusch-Bauer
Die Linzer Staatsanwaltschaft (Schopper/ Segelhuber) ermittelt bewusst ein Jahr lang nicht wegen des unnatürlichen Todes von F. Peterseil. (Wahrscheinlich, weil die Vergiftung im AKH Linz passierte).
Als der ORF (Am Schauplatz Gericht) nach Linz kam, sagte Staatsanwalt Schopper zur ORF Mitarbeiterin: Ob es möglich wäre, wenn in etwa 14 Tagen der Fall Peterseil im TV ausgestrahlt wird, dass man dies nicht zeigt, dass die StA ein Jahr lang nicht ermittelt hat, (klarer Amtsmissbrauch)
Beweis: Es können für den gesamten Fall zehn ehrliche Zeugen genannt werden, sowie vier med. SV, die bestätigen können, dass Franz Peterseil ab 2003 nicht mehr geschäftsund testierfähig war.
Die Verlassenschaft nach dem Bruder begann im Sommer 2009 und dauerte bis 2012. Der Richter G. Wakolbinger hat nach mehreren Anträgen wichtige Zeugen (med. SV) nicht zugelassen, weil der bestellte SV Diabl unvollständig und widersprüchlich war und für 3000.- € kein schriftliches Gutachten erstellt hat.
Richtigerweise hätte das Erstgericht jedoch bei seiner Entscheidung den Untersuchungsgrundsatz anwenden müssen und amtswegig für eine vollständige und umfassende Stoffsammlung Sorge tragen müssen, was nachweisbar durch RI Wakolbinger nicht erfolgte.
Hätte der Gutachter Diabl das gesamte forensische Krankheitsbild des Erblassers berücksichtigt, wäre der gerichtlich bestellte Gutachter Dr. Diabl aber zum gleichen Ergebnis gelangt, wie die übrigen beigezogenen vier Sachverständigen. Es wäre in diesem Fall das Erbrecht der Rekurswerber festzustellen gewesen.
Willkürlich handelt eine Behörde auch dann, wenn sie ihre Entscheidung z. B. leichtfertig fällt, oder angegebene Gründe offenkundig unzureichend sind.
Ich ersuche die angerufene Behörde, diesen korrupten Betrugsfall einem OLG-Sprengel außerhalb von Linz zuzuteilen, weil es zuvor schon in dieser Verlassenschaftssache gegen die Linzer StA zu Anzeigen wegen Amtsmissbrauch kam, weil die StA ein Jahr lang bewusst wegen des unnatürlichen Todes unseres Bruders nicht ermittelt hat und deswegen Befangenheit gegeben wäre.
Der Richter G. Wakolbinger (BG Urfahr), der die Verlassenschaftsabhandlung Peterseil befangen durchführte, wusste über eine Beschwerde der gesetzlichen Erben, vom LG Linz ab dem 23.0kt. 2009, (AZ: 15 R 381/09 v) das es rechtswidrig ist, dass RA Haunschmidt und RA Burgstaller in dieser Sache einschreiten. Er hat alles Rechtwidrige ignoriert.
Disziplinarrat d. OÖ. Rechtsanwaltskammer Dr. Josef Hofer
Ebenso war es rechtswidrig und wurde von RI Wakolbinger zugelassen, obwohl er es
wusste, dass der SW RA Burgstaller bei einer Verhandlung seinen Kollegen vertritt, obwohl er der Sachwalter von F. Peterseil war und laut Beschluss den Schenkungsvertrag (Peterseil/Doppler) prüfen sollte, ist er gegenteilig für Doppler eingeschritten, sowie die schon o.g. Absprachen (Beeinflussung) zweier Behörden.
Beweis :Namen d. Zeugen, bzw. Behördenstelle können genannt werden
Es gilt die Unschuldsvermutung.
In dem Fall war ich 2014 als privater Ermittler aus Deutschland tätig. Hatte auch schon div. Anhaltspunkte die bis zum OB und in die Politik gingen. Wurde selber durch einen Anschlag eingebremst und der AU ging dann auch nicht mehr weiter. Wäre dann wohl auch in höhere kommunalpolitische Bereiche gegangen.