Vereinte Nationen – Menschenrechte: Experten prangern Sorgerechtsentscheidung eines spanischen Gerichts an, das Beweise für sexuellen Missbrauch ignoriert

Vereinte Nationen – Menschenrechte:   Experten prangern Sorgerechtsentscheidung eines spanischen Gerichts an, das Beweise für sexuellen Missbrauch ignoriert
Vereinte Nationen – Menschenrechte:   Experten prangern Sorgerechtsentscheidung eines spanischen Gerichts an, das Beweise für sexuellen Missbrauch ignoriert

GENF (28. Februar 2022) – Die jüngste Entscheidung eines spanischen Gerichts, dem Vater eines siebenjährigen Mädchens das Sorgerecht zuzusprechen, obwohl dieser des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, gefährdet das Kind ernsthaft und scheint ein Justizirrtum zu sein, so UN-Expert*innen heute.

“Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass dies kein Einzelfall ist, denn wir erhalten immer wieder Informationen über Fälle in Spanien und anderen Ländern, in denen Müttern das Sorgerecht entzogen wurde und ihnen manchmal sogar Gefängnis drohte, weil sie versuchten, ihre Kinder vor missbrauchenden Vätern zu schützen”, so die Experten.

Kinder in Spanien sind nach wie vor der Gefahr von Gewalt und sexuellem Missbrauch durch ein Justizsystem ausgesetzt, das männliche Eltern in Sorgerechtsfällen zu bevorzugen scheint, selbst in Fällen, in denen es eine Vorgeschichte häuslicher Gewalt oder Beweise für Missbrauch gegen Kinder und ihre Mütter gibt.
Die Sachverständigen äußerten sich besorgt über den Fall von Diana García M., die vor kurzem das Sorgerecht für ihr Kind verlor, nachdem eine Entscheidung eines Gerichts in Pozuelo de Alarcón im Februar 2022 von einem höheren Gericht bestätigt worden war.Trotz einer Vorgeschichte häuslicher Gewalt und Beweisen, die darauf hindeuten, dass er seine Tochter jahrelang sexuell missbraucht hatte, stellte das Berufungsgericht fest, dass der Vater keine Gefahr für das Kind darstellte und gewährte ihm das volle Sorgerecht.

“Wir fordern dringende Maßnahmen, um die Tochter von Frau Diana García M. vor der ernsthaften Gefahr eines zusätzlichen Schadens zu schützen, und dass umfassendere Maßnahmen ergriffen werden, um die fortgesetzte falsche Anwendung des Gesetzes zu verhindern”, so die UN-Experten.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Fall von Diana García M. verstößt gegen internationale Normen und die Rechtsprechung des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Fall
Ángela González Carreño vs. Spanien von 2014, sowie das daraus resultierende Urteil seines eigenen Obersten Gerichtshofs von 2018, stellten die Experten fest. Die spanische Gesetzgebung verhindert die Gewährung des gemeinsamen Sorgerechts in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

“In diesem Fall ist das Ignorieren der Beweise für sexuellen Missbrauch des Kindes und geschlechtsspezifische Gewalt gegen die Mutter und die Gewährung des Sorgerechts an den Vater eindeutig nicht im besten Interesse des Kindes – eine Kernverpflichtung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention”, so die Experten.

Das Gericht argumentierte auch, dass die Beibehaltung des Sorgerechts bei der Mutter die Gefahr birgt, dass die Beziehung zwischen Tochter und Vater weiter geschädigt wird, da Frau García “dem Kind den Glauben einflößt, dass sein Vater böse ist”.

“Eine solche Argumentation entspringt eindeutig der Pseudotheorie der elterlichen Entfremdung, obwohl ihre Anwendung in Spanien durch ein Gesetz aus dem Jahr 2021 verboten ist”, so die Experten.

Die Theorie der elterlichen Entfremdung ist zwar wissenschaftlich nicht belegt, aber sie beruht auf der Annahme, dass ein Kind, das sich vor einem Elternteil fürchtet oder ihn meidet, dies auf den Einfluss des anderen Elternteils zurückführt und nicht auf die eigenen Erfahrungen des Kindes.

UN-Experten haben zuvor die spanische Regierung aufgefordert, mehr für den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch zu tun, dafür zu sorgen, dass die Gerichte Vorurteile gegenüber Frauen abbauen, und einen geschlechtsspezifischen, kindzentrierten Ansatz zu verfolgen.

Die Experten:

Reem Alsalem, Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen
Melissa Upreti (Vorsitz),
Dorothy Estrada Tanck (Stellvertretende Vorsitzende),
Elizabeth Broderick,Ivana Radačić , und
Meskerem Geset Techane
Arbeitsgruppe “Diskriminierung von Frauen und Mädchen”;
Tlaleng Mofokeng,
Sonderberichterstatterin für das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit Nils Melzer
,
Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung

Die Experten sind Teil der so genannten Sonderverfahren des Menschenrechtsrates. Sonderverfahren, das größte Gremium unabhängiger Experten im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, ist die allgemeine Bezeichnung für die unabhängigen Untersuchungs- und Überwachungsmechanismen des Rates, die sich entweder mit spezifischen Ländersituationen oder thematischen Fragen in allen Teilen der Welt befassen. Experten für Sonderverfahren arbeiten auf freiwilliger Basis; sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten kein Gehalt für ihre Arbeit.

Sie sind unabhängig von jeder Regierung oder Organisation und arbeiten in ihrer eigenen Eigenschaft.

Für weitere Informationen und Medienanfragen
wenden Sie sich bitte an: Renata Preturlan (+41 22 928 92 54/
renata.preturlan@un.org

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