„Wo die öffentliche Ordnung im Verdacht steht zu versagen oder
mit den Mißständen verschworen zu sein scheint,
können die Einzelnen sich dazu berufen fühlen,
als wilde Richter in ungerechter Zeit das bessere Gesetz zu vertreten.
Ist die »Ordnung der Dinge« erst einmal deligitimiert,
legen sich Improvisationen nahe, darunter solche der groben Hand. “
Peter SLOTERDIJK „Zorn und Zeit“ Seite 87 ff
Das Institut für österreichische Justizopfer-Hilfe will helfen diese logisch zwingende Entwicklung zu verhindern.
Jedem Unternehmen und jeder Familie droht im Schatten der österreichischen Justiz die totale Enteignung, sobald der gesellschaftliche Sumpf ein Interesse an Ihrem Vermögen hat.
Eine parteipolitisch dominierte, schwache Justiz soll dazu dienen, dass sich bestimmte Gruppen aus Österreichs Eliten und Politikern gefahrlos an fremden Vermögen bereichern können. Deshab werden Richter und Staatsanwälte chronisch überlastet und unterbezahlt. So stehen sie oft bereits semiprofessionell planender Kriminalität im Privatbereich hilflos gegenüber. Ganz zu schweigen von professioneller Wirtschaftskriminalität.
Diese Umstände ermöglicht den – in Österreich niemals aufgearbeiteten – NAZI Netzwerken und deren Erben ihre Enteigungsmaschinerie fortzusetzen.
Die Elterngeneration hat Verleumdung und KZ-Vernichtungslager perfektioniert, um sich an fremden Familienvermögen zu bereichern.
Deren Erben genügen heute vernetzte Richter und die Dienste – gerichtlich geduldeter – unrechtmäßig zertifizierter Sachverständiger, die zur eigenen Existenzsicherung willfährig beauftragte Falschgutachten zum Zwecke der Enteignung jeder beliebiger Zielperson mit Vermögen liefern.
Die versprochene Trockenlegung der Sümpfe in Österreich wurde gezielt verhindert, ebenso wie die Nazi-Erbengeneration die Rückgabe aller enteigneter Werte an die NS-Opfer und die Rückkehr der vertriebenen intellektuellen Eliten und des Adels nach Österreichs bis heute aktiv verhindert.
Isoliert betrachtet könnten die hier aufgezeigten Vorgehen der Justiz als Einzelfälle missverstanden werden. In der Zusammenstellung zeigt sich jedoch das Systemversagen.
Das Bundesministerium für Justiz unter dem Bundesminister Dr. Josef MOSER, sowie die Finanzprokuratur der Republik Österreich stehen dem Justiz-Missbrauch hilflos gegenüber.
In logischer Konsequenz dieser Hilflosigkeit erfahren Justizopfer von den eigentlich berufenen Kontroll-Instanzen dem Justiz-Minsterium und der Finanzprokuratur KEINE Hilfe, sondern das Gegenteil.
Der Versuch das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit dadurch zu wahren, indem man hilft Fakten zu leugnen um schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu decken, kann keinen Erfolg haben.
Es motiviert die gedeckten Täter innerhalb der Justiz zu immer schamloserem Amtsmissbrauch und Urkundenunterdrückungen bei Gericht und hält anständige Richter ab, sich gegen korrupte Richterkollegen zu stellen.
Fakten sind eine hartnäckige Sache.
Das öffentliche Vertrauen in eine funktionierende unabhängige Justiz wieder herzustellen wäre ein entscheidender Wirtschaftfaktor für Österreichs angeschlagenes Image.

LANDESGERICHT SALZBURG

Fallbeispiel: Enteignung durch gerichtlich gedeckte Testaments-Fälschung!
Vier Gerichtssachverständige haben diese Schriftmerkmale analysiert und anhand der zahlreichen Ausbesserungen und Anstückelungen mit 99 % Sicherheit eine Testamentsfälschung festgestellt.
Das Landesgericht Salzburg hat zum Schutz der Täter alle diese Gutachten als falsch verworfen, die deutlichen Fälschungsmerkmale als “Schönschreibung” uminterpretiert und
damit die betrügerische Enteignung mehrer Eigentumswohnungen in Zell am See und Innsbruck, sowie eines Hauses in Salzburg-Stadt bewilligt.
Um dieses sachlich unhaltbare Urteil zu befestigen, sind echte Vergleichshandschriften der Erblasserin danach im Original aus dem Gerichtsakt verschwunden.
Zum Schutz der Täter begründet der Richter sein Urteil mit einer nachweisbaren Lüge, über ein Telefongespräch mit einem Gerichtssachverständigen .
Die gutachterlich aufgezeigte Strichfolgen und Ausbesserungen, sind mit natürlichen, echten Schreibbewegungen NICHT vereinbar !
Im Widerspruch zu allen Schriftexperten erkennt das Landesgericht Salzburg darin eine natürliche “Schönschreibung”.
Gutachterliche Analyse der Strichführungen der verleugneten Testamentsfälschung:

RICHTER Dr. Franz Schmidbauer & Dr. Johann Schütz

Gerichtlich bewilligte Enteignung durch Betrug:
Eine offenkundige Testamentsfälschung wurde von VIER Gerichtssachverständige zweifelsfrei bestätigt.
Wegen der gemeinsamen Täterschaft der lokalpolitisch gut vernetzten Familie des ehem. NAZIs und Salzburger Lokalpolitikers Ernst Höfer – ehem. Bürgermeister von Zell am See – und der Schwester des Humanic Mehrheitseigners, Michael Mayer-Rieckh, Barbara Hirschbäck, verweigert die Justiz seit 1993 die gerichtliche Bestätigung dieser Testamentsfälschung (V).
Obwohl Gerichtsgutachten die Testamentsfälschung bestätigen und die Herkunft der gefälschten Urkunde bekannt ist, stellt die Staatsanwaltschaft nach Intervention der Täter das Strafverfahren gegen alle Beschuldigten ein – ohne die Beschuldigten jemals vernommen zu haben.
Im Zivilverfahren widerspricht das Landesgericht Salzburg – ohne jede sachliche Grundlage – vier belastenden Gutachten und bewilligt die betrügerische Enteignung.
Trotz laufend aufkommender neuer Beweise dieses Verbrechens und des eingestandenen Prozessbetruges durch gefälschte Beweismittel, schützt das Landesgericht Salzburg die Täter über Jahre weiter und lehnt bisher vier Wiederaufnahmsklagen zur Richtigstellung seines unstrittig falschen Urteils zur Bewilligung der betrügerischen Verlassenschaft-Enteigung ab.
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FAKTEN
Fakt 1: Gericht unterdrückt Belastungsbeweise ››
Fakt 2: Gericht manipuliert Gerichtssachverständige ››
Fakt 3: Gericht umgeht Gerichtsgutachten ››
Fakt 4: Richter manipuliert Gerichtsgutachten und fordert VOR-Gutachten um Ergebnis vorab zu bestimmen ››
Fakt 5: Gericht blockiert Akten bis Strafverjährung zugunsten der Täter ››
Fakt 6: Gericht widerspricht ohne Sachgrund rechtskräftigen früheren Urteilen zum Schutz der Täter ››
Fakt 7: Gericht beauftragt rechtswidriges Gegengutachten zum Schutz Krimineller >>
Fakt 8: Richter verfasst selbst falsche Beweise zum Schutz von Straftätern ››

LANDESGERICHT GRAZ

rechtswidrig zertifizierte Gerichtssachverständige
Dr. Marianne Nürnberger

wohnhaft: 8554 SOBOTH, STEIERMARK
Das Landesgericht Graz hat Dr. Marianne Nürnberger trotz nachweisbarer Kenntnis von deren fehlender Qualifikation, deren Zertifizierung als Schriftsachverständige NICHT entzogen und dadurch weitere existenzgefährdende Schäden durch deren falsche Schriftgutachten billigend in Kauf genommen.
Das Institut für österreichische Justizopfer-Hilfe ruft alle Geschädigten falscher Gerichtsgutachten von Dr. Nürnberger auf, sich mit dem Institut zur Prüfung und Koordination gemeinsamer Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich in Verbindung zu setzen, sowie Schadenersatzansprüche gegen die grob fahrlässige Sachverständige Frau Dr. Nürnberger gemeinsam zu betreiben.
Das Landesgericht Graz hat Dr. Marianne Nürnberger trotz nachweisbarer Kenntnis von deren fehlender Qualifikation, deren Zertifizierung als Schriftsachverständige NICHT entzogen und dadurch weitere existenzgefährdende Schäden durch deren falsche Schriftgutachten billigend in Kauf genommen.
Die vom Landesgericht Graz als Schriftsachverständige zertifizierten Dr. Marianne Nürnberger verfügt NICHT über die vorgeschriebene Mindestvoraussetzung an Sachkenntnis und Berufserfahrung, die für die gerichtliche Zertifizierung als gerichtlich beeidete und zertifizierten Gerichtssachverständigen zur Erstellung forensischer Schriftgutachten gesetzlich vorgeschrieben ist!
Wegen zahlreicher Beschwerden über fachlich unhaltbar falsche Schriftgutachten der Gerichtssachverständigen Dr. Marianne Nürnberger hat das Institut für österreichische Justizopfer-Hilfe den zuständigen Präsidenten des Landesgerichtes Graz über die mangelnde Qualifikation der Sachverständigen Dr. Nürnberger informiert und einen Antrag auf deren Löschung aus der Liste gerichtlich zertifizierter Gerichtssachverständigen gestellt. (Antrag hier lesen und downloaden)
Das Institut für österreichische Justizopfer-Hilfe ruft alle Geschädigten falscher Gerichtsgutachten von Dr. Nürnberger auf, sich mit dem Institut zur Prüfung und Koordination gemeinsamer Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich in Verbindung zu setzen, sowie Schadenersatzansprüche gegen die grob fahrlässige Sachverständige Frau Dr. Nürnberger gemeinsam zu betreiben.
