Über uns

Über die

Österreichische Justizopfer-Hilfe

Nach der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Das Wort Korruption stammt vom lateinischen Wort corrumpere und bedeutet verderben, vernichten, bestechen.

Korruptionsbereitschaft innerhalb einer parteipolitisch besetzten Justiz ist die logisch zwingende Folge vom System permanent überbelasteter und unterbezahlter Richter und Staatsanwälte.

Diese Miss-Stände in der Justiz werden von politischen Parteien bewusst herbeigeführt, da sich viele Parteifunktionäre persönliche Vorteile und gefahrlose Bereichungsmöglichkeiten aus einem schwachen Justizsystem erwarten.

Die Zweiklassenjustiz ist Realität.

Die österreichische Justizopfer-Hilfe ist ein gemeinnütziger Konsumentenschutzverband zur Aufklärung und Bekämpfung dieser Phänomene des Missbrauchs in der österreichischen Justiz

Es unterstützt Personen, die ohne Beistand nicht in der Lage sind, ihnen zugefügtes Unrecht vor Gericht zu beweisen und zustehende Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Recht und Gerechtigkeit soll auch bei Vorliegen komplexer Sachverhalte und gegen Widerstände in jenen Fällen ermöglicht werden, in denen von offizieller Seite keine oder bisher nur unzureichende Ermittlungsaufträge erteilt wurden.

Unterstützt wird eine saubere, sachorientierte Rechtsprechung im Sinne des verfassungsmäßig geschützten Menschenrechtes der Gleichheit vor dem Gesetz..

Aktivitäten:

a) die Organisation von Selbsthilfegruppen

zum Austausch von Informationen und Erfahrungen, sowie zur psychologischen Begleitung

b) kooperative Ermittlungstätigkeit, Kostenzuschüsse

alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Delikte aufgeklärt und die wahren Täter gerichtlich belangt werden.

Zur Durchsetzung der Institutsziele werden finanziellen Unterstützungen und Spenden an Opfer vergeben. Zur Hilfe in der Umsetzung der Institutsziele und Überwachung der Zielerreichung können Institutsmitglieder entsandt werden, um die erforderlichen Informationen und gerichtstaugliche Beweise für die bestmögliche Umsetzung der Institutsziele einzuholen.

Dazu gehören insbesonders:

c) die Übernahme von Kosten für gerichtlich beeidete Sachverständige, Detektive und technische Ausstattung zur Beweissicherung.

Entweder als Folge überzogener Sparmaßnahmen und Personalknappheit, oder zum Schutz einflussreicher Täter werden von den Staatsanwaltschaften teilweise keine oder unzureichende Ermittlungsaufträge erteilt. Ohne Ermittlungsauftrag darf die Polizei jedoch nicht tätig werden und keine Beweise sichern.

d) investigative, journalistische Aufarbeitung einzelner Gerichtsfälle

zur Herausgabe von Druck- und Zeitschriften, Mitteilungsblättern und Jahrbüchern sowie Veröffentlichungen in elektronischen Medien.

e.) Aufbau und Betrieb einer öffentlich zugänglichen Datenbank,

deren Ziel es ist Missstände im Bereich der Justiz zentral zu sammeln.

Durch abrufbare Dossiers erhalten Justizopfer die Möglichkeit, sich anhand konkreter Fakten aus vergleichbaren Fällen erfolgreich gegen systematisch gedeckte Wiederholungstäter im Bereich der Justiz zu verteidigen.

Diese Informationssammlung soll Geschädigten und deren Rechtsanwälten bessere Verteidigungsmöglichkeiten gegen alle Fälle von Justiz-Willkür und Korruption in der Justiz geben.

f.) Sammelstelle für justiz- und polizei-interne Probleminformationen

Insbesonders richtet sich die Tätigkeit der Österreichischen Justizopfer-Hilfe auch an alle rechtschaffenen Mitarbeiter innerhalb der österreichischen Justiz, Alle die davon überzeugt sind, dass der gute Ruf der österreichischen Justiz nur durch sachliche Aufklärung und den Ausschluss schwarzer Schafe erfolgen kann.

Himmelschreiendes Unrecht auf Dauer politisch unter den Teppich kehren zu wollen, führt zwangsläufig zu immer größeren Problemen.

Alle rechtschaffenen Mitarbeiter innerhalb der österreichischen Justiz und der Polizei erhalten die Möglichkeit Informationen über Miss-Stände ohne persönliche Nachteile öffentlich zu machen und einer Bereinigung zuzuführen.

Finanzierung

Die gemeinnützige Österreichische Justizopfer-Hilfe wird durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Beihilfen und Veranstaltungseinnahmen finanziert.

Kosten kooperativer Ermittlungs- und Anwaltstätigkeiten werden aus zedierten Schadenersatzforderungen gedeckt.

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Charles Austen - DKfm. Johann Seidl
Charles Austen - DKfm. Johann Seidl

Der beeinträchtigte Felix Massimo Seidl erlebt in seinem Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Klagenfurt das Worst-Case-Szenario. Ein Juristenmonopol aus wechselnden Anwälten und der Richterin Mag.a Theresia Fill führt seine Wirtschaft anstelle des kundigen Vaters und Schenkers seiner ungarischen Immobilien.
·        Betroffene Personen:

  • Erwachsenenvertreter: DKfm. Johann Seidl, 82 Jahre alt beschäftigt sich mit Heraldik und politischen Themen, Familiengerichtsbarkeit und Menschenrechtsverletzungen.
  • Erwachsenenvertreter: Sylvia Seidl, 57 Jahre alt, arbeitet als Sozialpädagogin
  • Betroffener: Felix Seidl, 29 Jahre alt, mit einer 80-prozentigen Behinderung ist ein junger Mann, der in einem Justizfall verwickelt ist, der mit einem Ferienhaus am Plattensee und Renditeimmobilien in Budapest zusammenhängt.

·        Hintergrund:

  • Im Jahr 2009 wurde für ihn ein Schrebergarten zwischen Bad Heviz und Plattensee erworben, um Felix’ Gesundheit zu fördern.
  • 2012 wurden für ihn drei Eigentumswohnungen in Budapest erworben, um Felix’ Zukunftsvorsorge zu dienen.

·        Motivation für Schenkungen:

  • Der Vater (Wirtschaftsakademiker) schenkte Felix diese Immobilien als Grundstein eines zu mehrenden Immobilienvermögens.
  • Felix sollte damit und in Verbindung mit seinem Erbe finanziell abgesichert sein und nach den Eltern keine Last für andere darstellen.

·        Rechtliche Herausforderungen:

  • Entzug der elterlichen Vertretungsrechte.

·        Aktueller Status:

  • Nach sechs Jahren vor dem Bezirksgericht und vier Jahren mit Aktenerzeugung gibt es immer noch keinen Fortschritt.
  • Felix ist dauerhaft Inhaber eines gesperrten Sparbuchs und bezieht Pflegegeld, sein Unterhalt bleibt den Eltern überlassen.

·        Richter und Richterinnen:

  • Insgesamt haben sechs Richter und Richterinnen an diesem Fall gearbeitet. Einige von ihnen haben versagt, indem sie bürokratische Formalien über den Wohlstand und den gesundheitlichen Bedarf des Sohnes Felix gestellt haben.

·        Die aktuelle Richterin:

  • Mag. Theresia Fill. Entscheidungen die das Wohl des Betroffenen im Focus haben können nur im Einvernehmen mit den vertretenden und Obsorge tragenden Angehörigen getroffen werden. Man ist aufeinander angewiesen.

·        Vertrauensbruch:

  • Nach einem Vertrauensbruch durch das inhaltsferne Protokoll der ersten Sitzung im Oktober 2019 haben Familie Seidl und Felix auf schriftlichen Austausch mit der Richterin umgestellt. Ihr Akt umfasst etwa 460 Ordnungsnummern.

·        Leidtragender:

Langjährig und weiterhin der Genehmigung entzogen ist das Versorgungskonzept des Schenkers das eine ausschließliche Veranlagung des Sohnes in Immobilien unter befristetem Einbehalt der Früchte vorsieht. Die bescheidenen Erträge fließen in den gemeinsamen Haushalt.
Beschnitten wird auch deren Verwaltung durch den väterlichen Treuhänder. Immobilien in der Hand junger Menschen sind nicht statisch zu sehen, Wertsteigerungen sind zu realisieren und einem Erneuerungsbedarf rechtzeitig nachzugehen.
Unter der bestehenden Besetzung und den Auflagen des Gerichts ist eine wirtschaftliche Immobilienverwaltung unmöglich und dem Betroffenen wird aus diesem Grund sein ergänzendes Erbe entgehen.

Felix’ Fall ist ein Krimi aus dem realen Leben, der von Behördenwillkür und sozialer Inkompetenz zeugt. Das Bezirksgericht Klagenfurt hat Felix’ Leben beeinträchtigt und seine Urlaubsträume in Ungarn zunichte gemacht. Seine Erfahrungen rechtfertigen das Misstrauen der Familie in die Unvoreingenommenheit seiner Richterin und den Verdacht von „Kollegialität im Versagen“ bei weiteren Instanzen.

BezGerBild-1

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